Frau Rechtsanwältin Dr. Jutta Steinberg-Copek hat die Kanzlei 1970 gegründet. Sie bringt ihre langjährige Erfahrung als Rechtsanwältin ein. Frau Rechtsanwältin Dr. Petra Vandrey ist seit 1997 Rechtsanwältin und trat 2000 in die Kanzlei ein. Seit 2001 ist sie Fachanwältin für Familienrecht. Beide Rechtsanwältinnen sind zugelassen an allen Amts- und Landgerichten der Bundesrepublik sowie am Kammergericht.
Unsere Spezialisierung
Unsere Kanzlei ist seit Jahren auf das Familienrecht spezialisiert. Auf Grund dieser Spezialisierung sind wir in der Lage, unsere Mandaten umfassend und nach dem neuesten Stand der Rechtsprechung zu betreuen. Unser Ziel ist es, auch in komplexen und streitigen Angelegenheiten eine möglichst einvernehmliche Lösung zu erreichen, die die Wünsche unserer Mandanten optimal berücksichtigt. Selbstverständlich sorgen wir in Fällen, in denen eine friedliche Lösung nicht machbar ist, auch für die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche unserer Mandaten.
Wichtig ist uns neben der qualifizierten juristischen Beratung die persönliche Betreuung unserer Mandanten.
Unsere Tätigkeitsfelder:
Eheverträge
Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Verträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Kindes- und Ehegattenunterhalt
Sorge- und Umgangsrecht
Vermögensauseinandersetzung, Klärung von Zugewinnausgleichsansprüchen und Schulden
Erbrechtliche Beratung, Testamente und Erbverträge
Mediation (Vermittlungsgespräche)