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St. Elisabeth-Kirche
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Ansprechpartner Kulturbüro SOPHIEN
Frau Thekla Wolff
Invalidenstrasse 4a
10115 Berlin

Telefon +49 (30) 44 04 36 44
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Beschreibung
Die 1835 eingeweihte St. Elisabeth-Kirche ist eine der vier Vorstadtkirchen im Norden Berlins,
die Karl Friedrich Schinkel im Auftrag König Friedrich Wilhelms III. entwarf,
plante und errichtete.
Sie ist ein besonderes Beispiel klassizistischer Baukunst in Deutschland sowie von herausragender stadt- und kirchengeschichtlicher Bedeutung.
1945 bis auf die Umfassungsmauern zerstört, lag die Kirche in Ruinen, ehe 1991 mit dem Wiederaufbau begonnen werden konnte:
Sie war vergessen und wertlos geworden für die vielen Menschen in der dicht bewohnten Rosenthaler Vorstadt, denen sie bis zu ihrer Zerstörung einen Mittelpunkt geistig-religiösen und kulturellen Lebens geboten hatte. Gleichwohl war sie für Fachleute aus beiden Teilen Berlins und Deutschlands auch als Ruine ein hochpriesener Insider-Tipp geblieben.
So gelang es bereits kurz nach dem Fall der Mauer 1989, die Notwendigkeit zunächst der Ruinensicherung und dann auch der Wiederherstellung des Baukörpers fachlich zu begründen und damit der Kirchengemeinde über die finanzielle Unterstützung von Kirchenkreis, evangelischer Landeskirche und Land Berlin hinaus weitere Fördermöglichkeiten zu erschließen.
Das aktuelle Zwischenergebnis der Wiederaufbauleistung ist besonders der Deutschen Stiftung Denkmalschutz zu verdanken.

Mit größter Rücksicht auf die überlieferte historische Bausubstanz wurde die Primärstruktur des bauzeitlichen Raumes wiedergewonnen,
der innen aufschlussreiche Spuren von Konstruktion und Wandgestaltung und außen die ursprüngliche Fassadengestaltung zeigt.
Bereits realisierte wie geplante funktional bedingte Ergänzungen respektieren das bauzeitliche Raumgefüge.

Dieses bedeutende Baukunstwerk ist nun bautechnisch gesichert, jedoch ist noch keine ganzjährige Nutzung möglich.
Die geplante denkmalgerechte, überwiegend kulturelle Nutzung muss die Kosten für die Bauunterhaltung einbringen,
und das setzt die Realisierung von bauaufsichtlichen Forderungen und eine ganzjährige Benutzung voraus, für die eine Heizung,
Belüftungstechnik und der Fußboden eingebaut werden müssen.

© Landesdenkmalamt Berlin /Sibylle Schulz 
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