Rechteckig geschnittenes Baugrundstück mit kleinem Althaus, Schuppen u. Garage.
Unter Berücksichtigung des vorhandenen Bebauungsplans XX 186 kann das Grundstück mit einem Einfamilienhaus oder maximal mit einem Doppelhaus (jeweils 1 Vollgeschoss) bebaut werden. Die zulässige GRZ beträgt 0,2 bei einer vorgeschriebenen Baugrenze von 4 m zur Quickborner Straße (Straßenfront ca. 38,80 m) und 21 m zur Straße Am Klötzgraben (Straßenfront ca. 16,60 m).
Wir empfehlen, das gewünschte Bauvorhaben unbedingt mit der zuständigen Stadtplanung Reinickendorf abzuklären. Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Kaden, unter sandra.kaden@reinickendorf.berlin.de