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Allgemeine Geschäftsbedingungen strassen24

der :panoma für die Teilnahme am strassen24-Portal

1. Allgemeine Hinweise

1.1. Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Teilnahme am strassen24-Portal im Wege der Nutzung des :panoma-Internet-Servers durch den Teilnehmer.
1.2. strassen24 umfasst den Anwendungsbereich der Objektdarstellung im Internet durch Einzelfotos, 3D-Panoramen, Text- und Geschäftsinformationen, Werbemaßnahmen, Coupons, etc. kurz Brancheneintrag, über eine hierzu für den Teilnehmer durch das System dynamisch generierte(n) strassen24-Site/Player oder als Datei, welche durch den Server bereitgestellt wird.
l.3. Die inhaltliche Gestaltung des strassen24-Portals obliegt ausschließlich :panoma; sie ist jederzeit zur Verbesserung des Leistungsinhalts der strassen24 und einer daraus resultierenden Änderung der Prozessabläufe berechtigt.
1.4. Für das für eine Teilnahme am strassen24-Portal im Rechnersystem des Teilnehmers erforderliche Programm sowie dessen ordnungsgemäße Funktion und Anwendung hat jeder Teilnehmer selbst zu sorgen.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1. Ein Vertrag zur Teilnahme am strassen24-Portal kommt ausschließlich zustande durch den Zugang des vollständigen, vom Teilnehmer einschließlich der von ihm zugunsten von :panoma erteilten Einzugs- oder Rechnungsermächtigung für vereinbarte Entgelte unterschriebenen strassen24-Hosting bzw. Auftragsformular Brancheneintrag bei :panoma und - dessen Annahme :panoma, die durch schriftliche Mitteilung der ihm zugeteilten Zugriffsberechtigung / Teilnehmerkennung für den Zugang zum strassen24 an den Teilnehmer erfolgt.
2.2. An seinen Teilnahmeantrag ist der Teilnehmer für 12 Monate ab Eingang bei :panoma gebunden, :panoma jedoch zur Annahme eines Teilnahmeantrages nicht verpflichtet.
2.3. Der fortlaufende Bestand der Einzugsermächtigung ist wesentliche Geschäftsgrundlage für die Aufrechterhaltung der Teilnahme.

3. Leistungsumfang, Beginn der Teilnahme

3.1. :panoma erteilt dem Teilnehmer nach der Auftragserteilung und nach Erstellung des Brancheneintrages durch interne oder externe Bearbeiter (Fotografen) die Zugriffsberechtigung für den strassen24 und stellt mittels des :panoma-Internet-Servers die technischen Dienste um Zugang zum strassen24 über das Internet zur Verfügung.
3.2. Die Freigabe des Zugangs erfolgt, sobald bei :panoma der vom Teilnehmer unterschriebene Teilnehmerantrag nebst Einzugsermächtigung oder eine Onlineregistrierung mit den zutreffenden Daten des jeweiligen Kunden eingegangen ist und nach Erstellung des Brancheneintrages durch interne oder externe Bearbeiter (Fotografen).
3.3. Für die Verlinkung und die Aktualisierung der durch das strassen24-Portal erzeugten Daten und deren weiterer Verwendung ist der Kunde selbst verantwortlich.
3.4. Der Zugang über die von :panoma erteilte Berechtigung ermöglicht die kostenpflichtige Teilnahme am strassen24 in seinem jeweiligen technischen und organisatorischen Ausbauzustand zur Objektdarstellung mittels Panoramen und Bildern und der Möglichkeit, Dritte via Internet auf solche Objektdarstellungen zugreifen zu lassen. Hinsichtlich der Entgelte wird auf die nachfolgende Ziffer 5 sowie die jeweils gültige Preisliste für die Teilnahme am strassen24 verwiesen. :panoma behält sich eine zusätzliche, für den Teilnehmer dann ebenfalls verbindliche strassen24-Nutzungsordnung vor, die :panoma einschließlich etwaiger Änderungen der Ergänzungen dem Teilnehmer über das Internet bekannt gibt.
3.5. Zusatzdienstleistungen werden von :panoma nur nach Maßgabe besonderer Vereinbarung gegen besonderes Entgelt erbracht. Hiervon ausgenommen ist die von :panoma eingerichtete Hotline. Diese dient der Beratung der Teilnehmer im Falle von Anwendungsproblemen mit dem strassen24, nicht jedoch im Hinblick auf hardware- und/oder systemtechnische Probleme.
3.6. :panoma behält sich vor zwecks Wartung, Backup oder Upgrade den/die Server zu vertretbaren Zeiten (MEZ) und kurzfristig vom Netz zu nehmen. Im Jahresmittel beträgt die Verfügbarkeit 97.5%.

4. Allgemeine Pflichten des Teilnehmers

4.1. Der Teilnehmer hat den Termin zur Erstellung seines Brancheneintrages wahrzunehmen und verpflichtet sich innerhalb 2 Wochen nach erteiltem Auftrag einen Fototermin zu vereinbaren. Muss ein Bearbeiter sprich Fotograf wiederholt erscheinen, um das Objekt des Teilnehmers zu visualisieren, wird eine Gebühr in Höhe von 50,-- € für jede Anfahrt fällig.
4.2. Die technischen Voraussetzungen zum Anschluss und zur Teilnahme am strassen24 - insbesondere der Zugang zum Internet - sind vom Teilnehmer selbst zu schaffen und sind nicht Bestandteil dieses Vertrages. Die Firma :panoma stellt die technischen Voraussetzungen in einem vom Teilnehmer über das Internet abrufbaren Leitfaden dar (Internet-Adresse: www.strassen24.de).
4.3. Für die vom Teilnehmer im strassen24-Portal eingestellten Bild-Dateien ist ein Entgelt für eine Verweildauer von jeweils zwölf Monaten vereinbart, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen strassen24-Preisliste ergibt. Der Teilnehmer ist berechtigt, Bilddateien vorzeitig zu löschen, hat jedoch in einem solchen Fall keinen Anspruch auf anteilige Rückvergütung des für die Einstellung zu zahlenden bzw. gezahlten Entgeltes.
4.4. Für die Datenpflege im elektronischen strassen24-Objektverzeichnis ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
4.5. Der Teilnehmer hat jede Änderung seines Namens, seiner Adresse, der Rechtsform seines Unternehmens oder jede Änderung der Bankkonten unverzüglich der Firma :panoma mitzuteilen und im strassen24-Portal selbst zu pflegen.
4.6. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, keine Informationen und/oder Daten mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten anzubieten, insbesondere keine Informationen und/oder Daten über den strassen24 einzustellen, zu übermitteln oder abrufbar zu machen, die im Sinne des § 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornographisch sind, den Krieg verherrlichen, geeignet sind Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen sowie das Ansehen von :panoma schädigen könnten und/oder auf Angebote mit solchem Inhalt hinzuweisen.
4.7. Bei einem Verstoß gegen die Verpflichtungen aus Ziffer 4.5 haftet der Teilnehmer auch im Hinblick auf evtl. Folgeschäden. In einem solchen Fall ist :panoma außerdem zur sofortigen Sperrung der Zugangsberechtigung des Teilnehmers berechtigt (siehe weiter unten Ziffer 8.3).
4.8. Der Teilnehmer verpflichtet sich den beigefügten Aufkleber werbewirksam im Schaufenster anzubringen.

5. Entgelte und -Änderungen, Zahlungsbedingungen

5.1. Für die Nutzung des strassen24-Portals werden Entgelte gemäß den jeweils gültigen Preislisten fällig. Die für die Nutzung des strassen24 zu zahlenden Entgelte werden jeweils jährlich im Voraus erhoben. Die Freischaltung des Accounts erfolgt erst nach Begleichung der Entgelte. :panoma zieht die vom Teilnehmer zu zahlenden Entgelte im Lastschriftverfahren oder per Rechnung ein.
5.2. Die Entgelte können von :panoma unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von drei Monaten geändert werden. Im Falle einer Erhöhung um mehr als 10% gegenüber den zuletzt gültigen Entgelten ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit :panoma vorzeitig zu dem Tag aufzukündigen, zu dem die Entgelterhöhung gemäß der Ankündigung durch :panoma wirksam werden soll. Dieses Recht zur vorzeitigen Kündigung kann der Kunde jedoch nur innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Ankündigung über die Preiserhöhung ausüben.
5.3. :panoma versendet an den Teilnehmer nach Auftragserteilung und -bearbeitung die Rechnung. Etwaige Einwendungen hat der Teilnehmer schriftlich gegenüber :panoma innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab Zugang der Rechnung geltend zu machen, anderenfalls die Rechnung als vom Teilnehmer anerkannt gilt.
5.4. Rückerstattungsansprüche des Teilnehmers, z. B. aufgrund von Überzahlung, Doppelzahlung etc., werden dem Teilnehmer gutgeschrieben und von :panoma mit der nächstfälligen Forderung verrechnet. Sofern der Teilnehmer dies ausdrücklich wünscht, erfolgt nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,-- € die Rückerstattung über eine von ihm zu benennende Bankverbindung.

6. Verzug und Folgen

6.1. Der Teilnehmer gerät in Verzug, wenn er an :panoma fällige Zahlungen nicht spätestens 20 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. :panoma bleibt vorbehalten, den Verzug zu einem früheren Zeitpunkt durch die Erteilung einer dem Teilnehmer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung herbeizuführen. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 gerät der Teilnehmer auch dann in Verzug, wenn für eine Zahlung vereinbart ist, dass diese zu einem kalendermäßig bestimmten Zeitpunkt gezahlt werden soll und der Teilnehmer nicht spätestens bis zu diesem Zeitpunkt leistet.
6.2. Im Falle des Verzuges hat der Teilnehmer Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu zahlen. Außerdem ist :panoma berechtigt, solange den Zugang des Teilnehmers zum strassen24-Portal zu sperren, bis dieser alle fälligen Zahlungen nebst Verzugszinsen und etwaiger :panoma infolge des Verzuges entstandener Kosten beglichen hat.
6.3. Zahlt der Teilnehmer einen Betrag, mit dem er sich bereits in Verzug befindet, auch nach Erhalt einer mit Zahlungsfrist sowie der Androhung der Kündigung und der Datenlöschung für den Fall der Nichtzahlung verbundenen Aufforderung der :panoma nicht bis spätestens zu dem in der Aufforderung genannten Zeitpunkt, ist :panoma berechtigt, den Vertrag zur Teilnahme am strassen24-Portal fristlos aufzukündigen und sämtliche in ihrem System und/oder dem :panoma-Internet-Server befindlichen Daten und Dateien des Teilnehmers zu löschen.

7. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung, Übertragung von Rechten

7.1. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Teilnehmer nur im Hinblick auf von :panoma anerkannten oder rechtskräftig zu Lasten von :panoma festgestellten Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
7.2. Gegen Zahlungsansprüche von :panoma kann der Teilnehmer nur mit Ansprüchen aufrechnen, die :panoma anerkannt hat oder die rechtskräftig zu Lasten von :panoma festgestellt worden sind.
7.3. Der Teilnehmer ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens :panoma nicht berechtigt, die ihm aus dem Teilnahme-Vertrag zustehenden Rechte, insbesondere die Zugangsberechtigung zum strassen24-Portal, auf einen Dritten zu übertragen. :panoma ist zur Zustimmung nicht verpflichtet, kann die Erteilung insbesondere von Bedingungen abhängig machen.
7.4. :panoma ist berechtigt, jederzeit die ihr aus den Teilnahme-Verträgen zustehenden Zahlungsansprüche an einen oder mehrere Dritte abzutreten. :panoma ist weiterhin berechtigt, jederzeit die Organisation, Verwaltung und Aufrechterhaltung des strassen24-Portals und die ihr aus den Teilnahme-Verträgen zustehenden Rechte und Ansprüche unter der Voraussetzung auf einen Dritten zu übertragen bzw. abzutreten, dass der Dritte zugleich sämtliche aus den abgeschlossenen Teilnahme-Verträgen resultierenden Pflichten, insbesondere zur Aufrechterhaltung des Systems, vollumfänglich übernimmt bzw. anstelle von :panoma in die Teilnahme-Verträge eintritt.

8. Sperrung der Zugangsberechtigung bei Missbrauch, fristlose Kündigung

8.1. Außer im Falle des Verzuges (s.o. Ziffer 6.3) ist :panoma bei dringendem Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung des strassen24-Portals und/oder einer über das strassen24-Portal erfolgenden missbräuchlichen Nutzung von Daten berechtigt, die Zugangsberechtigung des Teilnehmers zum des strassen24-Portals vorsorglich vorläufig zu sperren. Eine missbräuchliche Nutzung liegt neben den vorstehend in Ziffer 4.4 genannten Fällen vor, wenn der Teilnehmer unberechtigten Dritten Zugang zum strassen24-Portal gewährt, Computerviren in das strassen24-Portal einschleust sowie in allen sonstigen Fällen des Versuchs der Datensabotage, unberechtigter Datenzugriffe, unberechtigten Nutzung von nicht in diesem Vertrag vereinbarter Dienste, der Dechiffrierung ("Knacken") und/oder unzulässiger Weitergabe von Passwörtern, unberechtigtem Lesen von E-Mails anderer Teilnehmer, der Unterbrechung der Blockierung des Kommunikationsdienstes.
8.2. Über die vorläufige Sperrung der Zugangsberechtigung und die Umstände und Tatsachen, die den dringenden Verdacht der missbräuchlichen Nutzung begründen, hat :panoma den Teilnehmer zugleich zu unterrichten und dem Teilnehmer hierdurch Gelegenheit zu geben, die ihm mitgeteilten Umstände und Tatsachen zu entkräften. Kann der Teilnehmer die den dringenden Verdacht der missbräuchlichen Nutzung hinreichend entkräften, hat :panoma die vorläufige Sperrung der Zugangsberechtigung aufzuheben.
8.3. Ist eine missbräuchliche Nutzung erwiesen, nimmt :panoma die endgültige Sperrung der Zugangsberechtigung des Teilnehmers vor und unterrichtet den Teilnehmer hierüber unter Mitteilung der dafür maßgeblichen Gründe. In diesem Fall ist :panoma außerdem zur fristlosen Kündigung des Teilnahme-Vertrages berechtigt.

9. Haftung, Verjährung

9.1. Die von :panoma angebotenen Leistungen können mit Rücksicht auf den Zugang zum Internet und dem gegenwärtigen Stand der Technik Einschränkungen unterliegen, die außerhalb des Einflussbereichs von :panoma sind. Für aus solchen von :panoma nicht zu vertretenden Einschränkungen resultierende Schäden ist die Haftung von :panoma ausgeschlossen. :panoma wird jedoch im Rahmen der bestehenden Verkehrssicherungspflicht ausreichend häufige Datensicherungen betreiben, in dem ihr möglichen und zumutbaren Umfang das strassen24-Portal gegenüber unberechtigten Zugriffen Dritter schützen und durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass bei der Datenübernahme aus dem strassen24-Portal keine von :panoma zu vertretenden Computerviren auf das Rechnersystem des Teilnehmers gelangen.
9.2. Bei fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks unverzichtbar ist (sog. Kardinalpflicht), haftet :panoma für den beim Teilnehmer entstandene Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden nur insoweit, als bei Vertragsschluss mit ihrem Eintritt im Falle der Verletzung einer solchen Pflicht üblicherweise zu rechnen war. Im übrigen ist der Ersatz von dem Teilnehmer aus einer Verletzung vertraglicher und/oder gesetzlicher Pflichten durch :panoma entstandener Schäden, insbesondere bei Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung usw., für den Fall leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder aus anderen zwingenden gesetzlichen Gründen bleibt hiervon unberührt.
9.3. Schadenersatzansprüche des Teilnehmers verjähren, soweit sie nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist beruhen, in sechs Monaten ab Kenntniserlangung. Im Übrigen und ohne Rücksicht auf eine Kenntniserlangung verjähren Schadensersatzansprüche des Teilnehmers in drei Jahren ab dem schädigenden Ereignis an.

10. Datenschutz, Verschwiegenheit

10.1. Für den Inhalt und die Datenschutz- und/ oder sonstige rechtliche, auch urheberrechtliche, Zulässigkeit aller von ihm in dem strassen24-Portal eingestellter Daten, insbesondere Bild-Daten, ist der jeweilige Teilnehmer selbst verantwortlich. Jeder Teilnehmer hat gegenüber :panoma ein Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrecht an seinen in dem strassen2-Portal4 eingestellten und dort gespeicherten oder daraus abgeleiteten Daten.
10.2. Die Firma :panoma stellt dem Teilnehmer eine passwortgeschützte Zugriffsberechtigung zur Verfügung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, keinen Unbefugten die ihm zur Nutzung des Systems zugeteilte Zugriffsberechtigung bekannt zu geben. Erlangt ein Unberechtigter Kenntnis der Zugangsberechtigung, ist der Teilnehmer verpflichtet, sie über die Hotline der :panoma sperren zu lassen. Unabhängig davon kann der Teilnehmer die Zugriffsberechtigung im Falle der Gefahr ihrer missbräuchlichen Verwendung sperren lassen. Für Schaden, die bis zur Sperrung der Zugriffsberechtigung durch missbräuchliche Verwendung entstehen, haftet der Teilnehmer.
10.3. :panoma ist berechtigt, die Zugriffe auf das strassen24-Portal gemäß § 31 BDSG zu protokollieren. Diese Daten dienen ausschließlich der Datenschutzkontrolle, Datensicherung und Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs.
10.4. :panoma verpflichtet alle Mitarbeiter und/oder von ihr zum Betrieb des strassen24-Portals eingeschalteter Subunternehmer zur Verschwiegenheit über alle ihnen aus dem strassen24-Portal zur Kenntnis gelangenden Informationen.

11. Urheberrechte und deren Wahrung, Datenaustausch zwischen Teilnehmern

11.1. Der Teilnehmer ist für die Verwendung der von ihm im strassen24-Portal eingebrachten Daten, insbesondere Bild-Daten, und deren automatisierte Bearbeitung durch das strassen24-Portals auch im Hinblick auf die Urheberrechte Dritter selbst verantwortlich und hat eine etwaige Verletzung der Rechte Dritter allein zu vertreten.
11.2. Ein Austausch von Daten zwischen Teilnehmern am strassen24 unterliegt ebenfalls der alleinigen Verantwortlichkeit der daran beteiligten Teilnehmer. :panoma weist auf das Erfordernis der Beachtung und Einhaltung insoweit einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen, Standes- und/oder Wettbewerbsregeln von Berufsverbänden, der Geschäftsgebräuche für Gemeinschaftsgeschäfte u.ä. hin.

12. Vertragsbeginn, Laufzeit, Kündigung

12.1. Der Vertrag über die Teilnahme am strassen24-Portal beginnt mit der Freigabe (Freischaltung) der Zugangsberechtigung des Teilnehmers gemäß Ziffer 3.2 und hat eine erste feste Laufzeit, die aus dem zum Zeitpunkt der Freischaltung laufenden Monat sowie anschließender zwölf voller Kalendermonate besteht. Der Vertrag verlängert sich um jeweils zwölf weitere Kalendermonate, sofern er nicht von einer Vertragspartei zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt wird (ordentliche Kündigung).
12.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein :panoma zur außerordentliche Kündigung des Vertrages berechtigender Grund liegt, außer im Falle des Fortbestehens von Verzug auch nach gesonderter Zahlungsaufforderung durch :panoma (siehe Ziffer 6.3) und/oder nachgewiesenem Missbrauchs (siehe Ziffer 8.3), insbesondere im Falle der Einleitung eines Insolvenz- und/oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Teilnehmers vor.

13. Vollständigkeit, Ausschluss der Geltung von Teilnehmer-AGB`s, Schriftform, anwendbares Recht, Gerichtsstand und salvatoresche Klausel

13.1. Jeder von :panoma abgeschlossene Vertrag gibt die hierzu mit dem Teilnehmer getroffenen Vereinbarungen vollständig wieder. Die Wirksamkeit etwaiger Neben- oder Zusatzabreden wird abbedungen, es sei denn, sie sind ausdrücklich unter Bezugnahme auf den Teilnahme-Vertrag und schriftlich getroffen.
13.2. Allgemeine Geschäfts-, Bestell- oder sonstige Vertragsbedingungen des Teilnehmers werden auch dann nicht Bestandteil des Teilnahme-Vertrages mit :panoma, wenn der Teilnehmer sie regelmäßig für Bestellungen und/oder Auftragsvergaben verwendet.
13.3. Jede Vereinbarung mit :panoma bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für deren Änderung, Ergänzung oder Erweiterung sowie die Änderung, Ergänzung oder Erweiterung dieser Bedingungen und schließlich ebenso für die Aufhebung dieser Formvorschrift.
13.4. Anwendbar ist ausschließlich deutsches Recht.
13.5. Soweit nicht zwingende Rechtsvorschriften entgegenstehen, ist Hamburg als Gerichtsstand vereinbart.
13.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen und/oder eines mit :panoma abgeschlossenen Vertrages unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des betroffenen Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Bedingungen und des betroffenen Vertrages in seiner Gesamtheit unberührt lassen. In einem solchen Fall haben die Parteien die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine rechtlich wirksame bzw. durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung beabsichtigten tatsächlichen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn sich eine ergänzungsbedürftige Lücke dieser Allgemeinen Bedingungen oder eines Vertrages ergibt.

Stand: 21.07.2005
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